Bundestag – die Legislative
Der Deutsche Bundestag ist nach dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Gewaltenteilung die Legislative, d. h. die gesetzgebende Gewalt im Staat. Neben der Legislative weist unser demokratisches System als weitere, staatstragende Strukturen die Bereiche Exekutive und Judikative auf. Die Exekutive obliegt der Bundesregierung, während die Rolle der Legislative den Gerichtsbarkeiten des Bundes und der Länder zukommt. Nach Vorgaben der “Väter des Grundgesetzes” sollen Legislative, Exekutive und Judikative eine gegenseitige Kontrolle ausüben.
Der Deutsche Bundestag wird von der wahlberechtigen Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland direkt gewählt. Zu seinen vornehmsten Aufgaben zählen die Gesetzgebung sowie die permanente Kontrolle der Arbeit der Bundesregierung. Der Bundestag wählt außerdem den deutschen Regierungschef, die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler. Zu den legislativen Aufgaben zählen auch die Entscheidung über das Volumen des Bundeshaushalts sowie die Entsendung der Bundeswehr zu Auslandseinsätzen. Damit ist der Bundestag das herausragende Legislativ-Organ des Bundes. Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik fällt den Bundesländern ein gewichtiger Anteil im Zuge der staatlichen Gewaltenteilung zu. Über ihre Länder-Repräsentanz – den Bundesrat – sind die Länder an den Verfahren zur Gesetzgebung beteiligt.
Der Deutsche Bundestag trat am 7. September 1949 in der damaligen “vorläufigen Bundeshauptstadt” Bonn zu seiner konstituierenden Bundestagssitzung zusammen. Parallel konstituierte sich der Deutsche Bundesrat. Die parlamentarische Arbeitsbasis für beide Parlamente bildet das Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat auf den Weg gebracht wurde. Seit Gründung der Bundesrepublik haben 17 Bundestagswahlen stattgefunden. Im Jahre 1999 bezog der Bundestag des wiedervereinigten Deutschland das für seine künftige Funktion als Parlament der Deutschen neu gestaltete Reichstagsgebäude in Berlin.
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